Über uns

Wir sind ein mittelständischer Familienbetrieb inmitten des traditionsreichen Gemüseanbaugebiets „Der mediterranen Pfalz“. Unser Familienbetrieb mit Tradition „Eicher´s Spinat“ ist bereits in der 2. Generation. Ständig weiterentwickelt, vergrößert und den neuesten Ansprüchen aller erforderlichen Qualitätsstandards angepasst. Unser fachkundiges und motiviertes Mitarbeiter- und Produkitonsteam unterstützt und hilft uns bei der flexiblen Bearbeitung von Kundenwünschen. Gemeinsam machen wir uns zu einem leistungsstarken und zuverlässigen Partner.

 

Eicher Gemüsebau: Täglich frisch, nicht nur ein Slogan, sondern für uns eine Selbstverständlichkeit. Neben Bärlauch, den wir saisonbedingt von März bis Mai anbieten, haben wir uns im Hauptanbau auf frischen Spinat spezialisiert.

 

Qualitätssicherung:
Vom Feld bis zur Ladentheke: unser Betrieb unterliegt mehreren Qualitätssicherungssystemen

GLOBALIG.A.P/EUREPG.A.P:

Zertifizierung von landwirtschaftlichen Produkten weltweit nach den Regeln der „Guten fachlichen Agrarpraxis“. (GAP) Es wird die gesamte Produktionskette vom Samen bis zum endgültigen Verkauf des Produkts an den Verbraucher abgedeckt. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Umwelt, soziale Belange, Tierschutz und Rückverfolgbarkeit.

 

QZ Rheinland-Pfalz:

Qualität und Zuverlässigkeit.

Gegen Jahresende 2006 wurde das “Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz” ins Leben gerufen. Damit wird die Vermarktung mehrerer Produktbereiche unter einem Qualitätszeichen mit der Herkunftsangabe Rheinland-Pfalz möglich. Die Lebensmittel müssen nach festgelegten Kriterien erzeugt worden sein. Im Wesentlichen entsprechen die Anforderungen denen der Qualitätssicherungssysteme. Die Produkte müssen nachweislich aus Rheinland-Pfalz stammen.
 

Die Überprüfung in diesem System erfolgt ähnlich wie im QS-System: Eigenkontrolle des Betriebsleiters, neutrale Kontrolle durch ein Prüfinstitut. Die Vorort-Kontrolle der Betriebe wird durch die Agrar-Control-GmbH (ACG) durchgeführt, die mittlerweile für dieses Prüfverfahren akkreditiert ist.

 

 


Bio Zertitizierung:

Genaue Kontrollen

Bio-Unternehmen führen über alle Betriebsmittel und Erzeugnisse genau Buch. Sie müssen beispielsweise genau erfassen, was sie von wem gekauft und an wen verkauft haben. So lassen sich die Bio-Produkte bis zum Erzeuger zurückverfolgen. Amtlich zugelassene private Kontrollstellen überprüfen mindestens einmal jährlich den gesamten Betrieb. Die Arbeit der Kontrollstellen wiederum wird staatlich kontrolliert.

 

Das sind die Bedingungen:

Die Vergabe des Bio-Siegels richtet sich nach den Kriterien der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.

 

Diese schreiben unter anderem vor:

  • Die Produkte müssen entsprechend den Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert worden sein.

  • Soweit Lebensmittel aus mehreren Zutaten bestehen, müssen von diesen mind. 95% aus dem ökologischen Landbau stammen. Die restlichen 5% dürfen nur dann aus der konventionellen Landwirtschaft stammen, wenn sie in ökologischer Qualität am Markt nicht verfügbar sind.

  • Der Einsatz von Gentechnik ist verboten.
  • Viele ansonsten zugelassene Zusatzstoffe sind nicht erlaubt.
  • Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollenunterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter den Bezeichnungen „Bio“ oder„Öko“ zu verkaufen.

  • Bei der Kennzeichnung der Produkte muss die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden.
    Das Schema der Codenummer für eine Kontrollstelle, die in Deutschland ansässig ist, lautet:
    DE-000-Öko-Kontrollstelle (für eine Übergangszeit)oder seit dem 01.07.2010 auch DE-ÖKO-000. Dabei steht „DE“ für Deutschland und „000“ für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle.

Die Arbeit der Kontrollstellen wiederum wird staatlich kontrolliert. Eine wichtige Rechtsgrundlage für die Kontrollen ist das Öko-Landbaugesetz. Wenn bei den Kontrollen Verstöße festgestellt werden, müssen diese von den Kontrollstellen an die zuständigen Länderbehörden gemeldet werden, die die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Im ÖkoLandbaugesetz sind auch die Erteilung und der Entzug der Zulassung für die privaten Kontrollstellen verankert. Neben der „Bio-Kontrolle“ unterliegen Bio- Produkte selbstverständlich auch den Futter und lebensmittelrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen in Deutschland.

 

Öko-Garantie BCS

 

Öko-Garantie BCS Anhang

 

QSGAP 2012

 

QZRP 2012