Wir sind ein mittelständischer Familienbetrieb inmitten des traditionsreichen Gemüseanbaugebiets „Der mediterranen Pfalz“. Unser Familienbetrieb mit Tradition „Eicher´s Spinat“ ist bereits in der 2. Generation. Ständig weiterentwickelt, vergrößert und den neuesten Ansprüchen aller erforderlichen Qualitätsstandards angepasst. Unser fachkundiges und motiviertes Mitarbeiter- und Produkitonsteam unterstützt und hilft uns bei der flexiblen Bearbeitung von Kundenwünschen. Gemeinsam machen wir uns zu einem leistungsstarken und zuverlässigen Partner.
Eicher Gemüsebau: Täglich frisch, nicht nur ein Slogan, sondern für uns eine Selbstverständlichkeit. Neben Bärlauch, den wir saisonbedingt von März bis Mai anbieten, haben wir uns im Hauptanbau auf frischen Spinat spezialisiert.
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GLOBALIG.A.P/EUREPG.A.P: Zertifizierung von landwirtschaftlichen Produkten weltweit nach den Regeln der „Guten fachlichen Agrarpraxis“. (GAP) Es wird die gesamte Produktionskette vom Samen bis zum endgültigen Verkauf des Produkts an den Verbraucher abgedeckt. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Umwelt, soziale Belange, Tierschutz und Rückverfolgbarkeit.
QZ Rheinland-Pfalz: Qualität und Zuverlässigkeit. Gegen Jahresende 2006 wurde das “Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz” ins Leben gerufen. Damit wird die Vermarktung mehrerer Produktbereiche unter einem Qualitätszeichen mit der Herkunftsangabe Rheinland-Pfalz möglich. Die Lebensmittel müssen nach festgelegten Kriterien erzeugt worden sein. Im Wesentlichen entsprechen die Anforderungen denen der Qualitätssicherungssysteme. Die Produkte müssen nachweislich aus Rheinland-Pfalz stammen.
Genaue Kontrollen
Das sind die Bedingungen: Die Vergabe des Bio-Siegels richtet sich nach den Kriterien der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.
Diese schreiben unter anderem vor:
Die Arbeit der Kontrollstellen wiederum wird staatlich kontrolliert. Eine wichtige Rechtsgrundlage für die Kontrollen ist das Öko-Landbaugesetz. Wenn bei den Kontrollen Verstöße festgestellt werden, müssen diese von den Kontrollstellen an die zuständigen Länderbehörden gemeldet werden, die die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Im ÖkoLandbaugesetz sind auch die Erteilung und der Entzug der Zulassung für die privaten Kontrollstellen verankert. Neben der „Bio-Kontrolle“ unterliegen Bio- Produkte selbstverständlich auch den Futter und lebensmittelrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen in Deutschland. |
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